Hard- und Software-Bilanzierung beim Anwender am 05.05.2020
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Über das Seminar
Die Bilanzierung und Bewertung von Hard- und Software wirft immer wieder neue Probleme auf. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 oder dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten aufgetaucht.
Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware oder ist sie ein selbstständiges Wirtschaftsgut.
Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005 und der IDW-Stellungnahme vom 18.12.2017 über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach IAS/IFRS.
Auch ein Ausblick und mögliche Zukunftsprobleme fehlen in diesem Seminar nicht.