• GWG-Wahlrecht seit dem 1.1.18 in Verbindung mit den Einkommensteuer-Richtlinien
  • Abgrenzung immaterieller zu materieller Wirtschaftsgüter sowie Hardware zu Software
  • Begriffsdefinition Software - was bedeutet ERP-Software?
  • Abwicklung von Hardware-Leasing im lokalen und internationalen Recht
  • Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach HGB und IFRS
  • Ausblick und Zukunftsprobleme

Die Bilanzierung und Bewertung von Hard- und Software wirft immer wieder neue Probleme auf. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 oder dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten aufgetaucht.

Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware oder ist sie ein selbstständiges Wirtschaftsgut.

Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005 und der IDW-Stellungnahme vom 18.12.2017 über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach IAS/IFRS.

Auch ein Ausblick und mögliche Zukunftsprobleme fehlen in diesem Seminar nicht.

Referenten

Uwe Jüttner
Präsident
European Management Accountants Association
Bonn