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Datum

Donnerstag, 24.01.2019, 09:30 - 17:00 Uhr

Ort

Flemings Hotel Frankfurt-Central, Poststr. 8, 60329 Frankfurt/Main

Über das Seminar

Etwas über ein Jahr ist vergangen, seitdem unter viel "Getöse" seitens Politik, Verbänden und der Unternehmenspraxis die Neuregelungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft getreten sind.

Egal ob auf Basis einer Arbeitnehmerüberlassung oder von Werk- bzw. Dienstverträgen mit selbstständigen Einzelauftragnehmern oder eigenen Mitarbeitern - zahlreiche beteiligte Verleiher, Entleiher, Auftraggeber und externe Dienstleister haben vielfältige Prozesse eingeführt, um den neuen Vorgaben Herr zu werden und in die Praxis zu überführen ("Contractor Compliance"). Die rechtlichen Risiken, angefangen mit Strafbarkeiten und Ordnungswidrigkeiten über die persönliche Haftung der Entscheidungsträger bis hin zu einer umfassenden Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, bilden noch immer eine wirksame Triebfeder, auch die neuesten Entwicklungen nicht aus dem Auge zu verlieren. Dies gilt vor allem mit Blick auf die sich etablierende Prüf- und Entscheidungspraxis der Gerichte und beteiligten Behörden, wobei insbesondere letztere nach der AÜG-Reform oftmals mit einem äußerst restriktiven Verständnis der neuen Vorgaben für einigen Unmut in der Praxis gesorgt haben.

Grund genug, um nach einem Jahr einen näheren Blick auf die jüngsten Entwicklungen in der Praxis zu richten. Praxis meint hierbei nicht nur die jüngere Rechtsprechung, sondern auch einen Fokus auf sich in der Praxis etablierende Präventivmodelle, jüngste Entwicklungen der Prüfpraxis von BA, DRV und Zoll und Strategien zur Abwehr von empfindlichen Nachforderungen, Strafbarkeiten und Ordnungswidrigkeiten.

Referenten

RAin Antje Klötzer-Assion
Partnerin
LIVONIUS Rechtsanwälte
Frankfurt/Main
RA Dr. Thilo Mahnhold
Partner
JUSTEM Rechtsanwälte
Frankfurt/Main
RA Dr. Daniel Klösel
Associated Partner
JUSTEM Rechtsanwälte
Frankfurt/Main