Modul 1

  • Einführung

Modul 2

  • Vertriebsbeauftragte

Modul 3

  • Vertriebsarten

Modul 4

  • Selbstkontrolle des Marktes / des Vertriebs

In Kooperation mit:

Nach WpHG müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen gewährleisten, dass sie nur hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen. Dies betrifft sowohl Mitarbeitende in der Anlageberatung, als auch Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte. Verstöße werden mit Verwarnungen, Bußgeldverfahren sowie Beschäftigungsverboten geahndet. Vertriebsbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle im Internen Kontrollsystem. Sie helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und sind (mit-)verantwortlich für die Vertriebssteuerung, insbesondere die Ausgestaltung, Umsetzung und Überwachung der Vertriebsvorgaben.

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