Steuerbefreiung / Vorsteuerabzug der EUSt / Zollverfahren

  • Gesetzliche Grundlagen und Schnittstellen zwischen Umsatzsteuer und Zoll
  • Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer
  • Auswirkungen der Einfuhr auf die Warenbewegung im Reihengeschäft
  • Besonderheiten im Rahmen der Einfuhr: 42er Verfahren, Import-One-Stop-Shop
  • Zoll- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Ausfuhr
  • Ausfuhrreihengeschäfte in der Praxis
  • Besondere Verfahren + deren Auswirkung auf die Umsatzsteuer

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Einfuhren und Ausfuhren ist es wichtig sowohl die Umsatzsteuerals auch die Zollseite zu betrachten. Gerade im Bereich der Einfuhrumsatzsteuer und deren Vorsteuerabzug sowie bei der Ausfuhr und der (Umsatz -)Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung muss jeder Unternehmer zwingend die Besonderheiten kennen und einhalten.

Zudem gibt es im Zollrecht viele Besondere Verfahren, welche nicht nur für die zollrechtliche Abwicklung interessant und nützlich sind, sondern auch unmittelbare Auswirkung auf das Entstehen sowie die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer und/oder der Umsatzsteuer haben können. Zugleich bergen Sie auch Risiken, denn nur weil keine Zölle anfallen, heißt es noch lange nicht, dass keine Umsatzsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer anfällt.

Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Stolperfallen und Chancen.

Ziel ist es, neben der Darstellung der gesetzlichen Anforderungen, den Teilnehmern praxisrelevante und -taugliche Optionen aufzuzeigen, mit denen Einsparpotentiale realisiert werden können.

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster
RA/StB Gabriel Kurt
kurtlaw
Hamburg