DORA-konforme Auslagerungsverträge / SLAs
Vermeidung von Regelungslücken & KI-gestützte Konformitäts-Checks
- Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Gestaltung neuer und ggf. Anpassung bestehender Auslagerungs-Verträge
- Welche Verträge müssen angepasst werden? Wo sind ggf. neue Verträge sinnvoll – Fallstricke bei der »Nachverhandlung«
- Proportionale Mindestinhalte gemäß neuer MaRisk
- Spezifizierung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen
- Vereinbarte Dienstleistungsgüte & Festlegung von Leistungszielen
- Berücksichtigung zivilrechtlicher Aspekte bei Outsourcing-SLAs
Neue MaRisk und DORA stellen hohe Anforderungen an die proportionale Ausgestaltung neuer Auslagerungs und Dienstleistungsverträge bzw. SLAs. Aktuelle Prüfungen zeigen: Verträge sind oft unvollständig, SLAs unpräzise und aufsichtsrechtliche Mindestinhalte nicht sauber umgesetzt. Gleichzeitig entsteht ein Spannungsfeld zwischen Zivilrecht und Aufsichtsrecht bei Vertragsinhalten – mit erheblichen Risiken bei Haftung, Kündigung und Exit-Strategien. Bei Nachverhandlung, Weiterverlagerungen und der Steuerung von IKT-Dienstleistern entstehen somit gravierende Lücken. Insbesondere die exakte Spezifizierung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen, die Vereinbarung einer bestimmbaren und messbaren Güte der Dienstleistung sowie die Festlegung von konkreten Leistungszielen gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Das Seminar zeigt konkret, wie Auslagerungsverträge und SLAs rechtssicher und DORA-konform ausgestaltet werden und wie typische Fallstricke vermieden, regulatorische Vorgaben sauber umgesetzt und bestehende Verträge gezielt angepasst werden. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie KI-gestützte Konformitäts-Checks manuelle Prüfprozesse ablösen und eine kontinuierliche, effiziente Überwachung ermöglichen, um Vertragsrisiken zu reduzieren, Prüfungsfestigkeit zu erreichen und eine nachhaltige Dienstleistersteuerung sicherzustellen.
Die Referent*innen geben ausschließlich ihre persönliche Auffassung und nicht die eines bestimmten Instituts, der Bundesbank, der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde wieder. Die Referent*innen nehmen auch keine offizielle aufsichtliche Auslegung regulatorischer Sachverhalte vor.
Termine für dieses Seminar
Referenten
Rechtsanwältin, Partnerin Fachanwältin für IT-Recht
Witzel Erb Backu & Partner Rechtsanwälte mbB
München
Abteilungsdirektor Zentrales Auslagerungsmanagement
DZ BANK AG
Frankfurt/Main
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