Unter Berücksichtigung von MiFID II & MAR!

  • Rechtsgrundlagen für WpHG-Compliance
  • Compliance-Organisation
  • MaComp
  • Marktschützende Regeln
  • Kundenschützende Regeln
  • Regeln für Mitarbeitergeschäfte
  • Beispiele aus der Praxis

Das WpHG verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen einen Compliance-Beauftragten zu ernennen. Zu seinen Aufgaben gehört es, für die Einhaltung der relevanten Vorschriften zu sorgen. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung von Interessenkonflikten im Wertpapiergeschäft und um Verstöße gegen die Insiderregeln.

Bei der Übernahme der Funktion des Compliance-Beauftragten ist eine intensive Erst-Schulung sinnvoll, da der Aufgabenkatalog in den vergangenen Jahren, u.a. durch MiFID II, MAR und MaComp, immer umfangreicher wurde. Genau für diese Anforderungen wurde das Basis-Seminar für Compliance-Beauftragte konzipiert. Für den erfahrenen Compliance-Beauftragten lässt sich die Veranstaltung gut für eine Auffrischung des Wissens nutzen!

Das Referententeam blickt auf eine langjährige Erfahrung im Bereich WpHG-Compliance zurück. Die Referenten werden Sie deshalb anhand zahlreicher Beispiele sehr praxisorientiert in die Thematik einführen.

Am Vortag findet stets unser Basis-Seminar für Geldwäsche-Beauftragte statt.

Sie interessieren sich für das Thema MaRisk-Compliance? Auch hierzu bieten wir ein Seminar an. Weitergehende Informationen zum MaRisk-Compliance-Seminar finden Sie hier.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Thomas Franzen
vorm. Compliance Officer
Commerzbank AG
Frankfurt/Main
Manfred Metz
Compliance Officer
Deutsche Bank AG
Frankfurt/Main
Tino Zamzow
Compliance Officer
Commerzbank AG
Frankfurt/Main

Termine für dieses Seminar

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