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Datum

Mittwoch, 15.11.2017, 09:00 - 17:00 Uhr

Ort

Hotel Capri by Fraser Frankfurt, Europa-Allee 42, 60327 Frankfurt/Main

Über das Seminar

Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft gewinnt zunehmend an Komplexität. Die gesetzliche Regelung in Deutschland enthält eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, die unionsrechtskonform, d.h. im Lichte ihrer unionsrechtlichen Vorgabe zu interpretieren sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) haben hierzu in diversen Grundsatzurteilen Stellung bezogen. Diese Entscheidungen erfordern eine völlig neue umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Unternehmensgruppen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt auf diese Rechtsprechung reagiert. Durch das BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an die Urteile von EuGH und BFH angepasst.

Die Neuregelungen haben Einfluss auf die Beurteilung der Steuerschuldnerschaft, die Vorsteuerabzugsberechtigung, die steuerliche Haftung und nicht zuletzt auf die Steuererklärungspflichten im Konzern. Darüber hinaus können bestehende Gruppenstrukturen die Neuregelung (auch in laufenden Betriebsprüfungen) nutzen, um eine bisher nach Verwaltungsauffassung nicht mögliche Organschaft nunmehr zu argumentieren oder eine nicht gewünschte Organschaft jetzt rechtssicher zu vermeiden.

Bei dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Konsequenzen des neuen BMF-Schreibens und praktische Handlungsempfehlungen, wie Sie die Neuregelungen optimal für Ihr Unternehmen nutzen können.

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster
Dr. Patrick Burghardt
Partner der Kanzlei, Steuerberater
Peters, Schönberger & Partner mbB
München