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Risikoangemessene Umsetzung der Compliance-Anforderungen
unter Berücksichtigung begrenzter Geschäftstätigkeit und Ressourcen am 07.10.2015

Datum

Mittwoch, 07.10.2015

Ort

Bristol Hotel, Ludwigstr. 15, 60237 Frankfurt/Main

Über das Seminar

Mit Veröffentlichung des AT 4.4.2 MaRisk am 14. Dezember 2012 hat sich der Aufgabenkreis der Compliance-Funktion erheblich ausgedehnt. Die Abkehr vom regelbasierten hin zum risikoorientierten Ansatz stellt insbesondere spezialisierte und kleinere Finanz- und Wertpapierdienstleister vor die Herausforderung, die regulatorischen Anforderungen zu erfassen, auf die unternehmensspezifische Anwendbarkeit hin zu analysieren und unter Berücksichtigung begrenzter Ressourcen in ein risikoangemessenes Konzept zu fassen.

Als Seminareinstieg dient eine Gesamtschau der von MaRisk-Compliance umspannten Teilgebiete (gesetzgeberische Stoßrichtung aus MaRisk/KwG, GwG, Betrugsprävention, WpHG; Abgrenzung zu IT-Compliance, Risikocontrolling, Datenschutz).

In den Folgeabschnitten werden die Teilgebiete über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich erschlossen. Dazu werden Checklisten bereit gestellt, die über eine Normeninventur zur geschäftsangemessenen Risikobewertung, zu Kontrollplänen und zur Berichterstattung leiten. Besonderes Augenmerk genießt dabei die Balance zwischen wirtschaftlichem Mitteleinsatz und Prüfungsfestigkeit.

Ergänzend werden Möglichkeiten der organisatorischen Ansiedlung der Compliance-Funktion aufgezeigt. Mittels seminarbegleitender Materialien werden die Teilnehmer in den Stand versetzt, sich eine unternehmensspezifische Lösung zu erschließen.

Referenten

Dr. Veronika von Heise-Rotenburg
Prokuristin/Leiterin Zweigniederlassung Deutschland
Autobank AG
München/Wien
Matthias Korinth
Freiberuflicher Compliance-Berater & -Dozent
Hamburg