Aufsichtsrechtliche Einheitenbildung GvK nach CRR und KNE nach KWG am 21.05.2026
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Seminarbuchung
Aufsichtsrechtliche Einheitenbildung GvK nach CRR und KNE nach KWG
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Über das Seminar
Das europäische bzw. nationale Aufsichtsrecht verlangt die Zusammenfassung einzelner Kreditnehmer zu sogenannten Gruppen verbundener Kunden (GvK) bzw. Kreditnehmereinheiten (KNE) für die Zwecke des Groß- und Millionenkreditregimes. Zuletzt wurden die Vorschriften zur Bildung von GvK im Juni 2024 in eine delegierte Verordnung überführt und aktuell Ende Januar 2026 das Millionenkreditmeldewesens zum 30.12.2026 durch das Standortfördergesetz (StoFöG) abgeschafft.
Im Rahmen dieser Grundlagenschulung erhalten die Teilnehmer*innen einen umfassenden Überblick über den rechtlichen Hintergrund, den Anwendungsbereich und die aufsichtliche Intention der aufsichtsrechtlichen Einheitenbildung im Kreditbereichsowie eine aktuelle Darstellung der Konsequenzen und der resultierenden Fragestellungen aus der Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens.
Darüber hinaus wird die praktische Anwendung anhand einer Vielzahl von Beispielen für die gängigsten Konstellationen und Rechtsformen verdeutlicht.
Referenten
Referent Bankaufsichtsrecht, Prüfungsteam
Genossenschaftsbanken Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Oldenburg