Aufsichtsrechtliche Einheitenbildung GvK nach CRR und KNE nach KWG am 21.05.2026
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Webinar
Seminarbuchung
Aufsichtsrechtliche Einheitenbildung GvK nach CRR und KNE nach KWG
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Über das Seminar
Das europäische bzw. nationale Aufsichtsrecht verlangt die Zusammenfassung einzelner Kreditnehmer zu sogenannten Gruppen verbundener Kunden (GvK) bzw. Kreditnehmereinheiten (KNE) für die Zwecke des Groß- und Millionenkreditregimes. Zuletzt wurden die Vorschriften zur Bildung von GvK im Juni 2024 in eine delegierte Verordnung überführt.
Im Rahmen dieser Grundlagenschulung erhalten die Teilnehmer*innen einen umfassenden Überblick über den rechtlichen Hintergrund, den Anwendungsbereich und die aufsichtliche Intention der aufsichts rechtlichen Einheitenbildung im Kredit- bereich. Darüber hinaus wird die praktische Anwendung anhand einer Vielzahl von Beispielen für die gängigsten Konstellationen und Rechtsformen verdeutlicht.
Referenten
Referent Bankaufsichtsrecht, Prüfungsteam
Genossenschaftsbanken Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Oldenburg