3. Kongress: Umsatzsteuer & Strafrecht 2019 am 14.11.2019
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Über das Seminar
Getrieben durch die Umsetzung von EU-Richtlinien sind die Regelungen zur Umsatzsteuer einem ständigen Wandel unterworfen. Auch die Gerichte sorgen regelmäßig für neue Auslegungen. Deren Nichtkenntnis kann schnell zu einer Verwehrung des Steuerabzugs führen, oder – noch schlimmer – strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Ein "hätte wissen müssen" ist mittlerweile ausreichend, damit im Sinne des Fiskus entschieden wird.
Bei dieser Tagung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Stolperfallen im Umsatzsteuerrecht aus Sicht von Finanzverwaltung, Gerichtsbarkeit und Beratung. Dies ermöglicht Ihnen den rechtssicheren Umgang mit den neuen Vorschriften.
Die Tagung wurde in den letzten Jahren von den Teilnehmern aus Beratung und Unternehmenspraxis wegen der hohen Aktualität und Praxisnähe hervorragend beurteilt.
Referenten
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
Rettenmaier & Adick Rechtsanwälte PartG mbB
Frankfurt/Main und Bonn
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster
Umsatzsteuerexperte
Berlin
Richter am BGH und Mitglied des u.a. für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenats des BGH, Honorarprofessor für Steuerstraf- und Strafprozessrecht an der TU Dresden
Hauptsachgebietsleiter Umsatzsteuer
Finanzamt für Steuerstrafrecht und Steuerstrafsachen
Düsseldorf
Richter am BFH und Mitglied des für Umsatzsteuer zuständigen V. Senats des BFH