01.10.2026: Neues Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung am 25.11.2026
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01.10.2026: Neues Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Über das Seminar
Zum 01.10.2026 ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte damit die Zwangsvollstreckung weiter vereinfachen, für alle Seiten beschleunigen und effizienter gestalten, die Digitalisierung durch Nutzung elektronischer Dokumente stärken und damit (die lästigen) Medienbrüche vermeiden. Hierzu wurden u.a. die Vorschriften zur vereinfachten Antragstellung im Rahmen der Zwangsvollstreckung absolut gläubigerfreundlich geändert, die bisherigen Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und den Auftrag an den Gerichtsvollzieher wiederum umgestaltet, die ZPO mehrfach umformuliert, um die Anzahl der Aufträge und Anträge in hybrider Form zu reduzieren.
Der Workshop stellt die Änderungen und Neuerungen Schritt für Schritt vor und stellt den effizienten Zugriff auf die Forderungen des Schuldners dar. Auf Beschleunigungsmöglichkeiten und korrekte Antragstellung zur Vermeidung von Monierungen wird besonders Wert gelegt.
Referenten
Dozentin und Autorin
KS-Seminare
München