• Wer darf was, in welchem Umfang und vor allem wie lange? 
  • Handlungsmöglichkeiten des Gläubigers im Vorfeld, während und nach einem Insolvenzverfahren 
  • Erfolgreiche Vollstreckung trotz Insolvenzantrag durch rechtzeitige und kluge Maßnahmen 
  • Besonderheiten bei Aus- und Absonderungsrechten, Delikts- und Unterhaltsforderungen 
  • Vermeidung eines Forderungsausfalls

Im Seminar werden, den Teilnehmer*innen fundiertes Wissen über die komplexen Wechselwirkungen zwischen Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren vermittelt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Gläubiger ihre Rechte im Spannungsfeld zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag und Restschuldbefreiung wahren und durchsetzen können. 

Anhand praxisnaher Beispiele werden die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Vollstreckung vor, während und nach einem Insolvenzverfahren aufgezeigt – von der strategischen Titulierung über die Pfändung bis hin zur insolvenzfesten Gestaltung bestimmter Forderungen. Dabei werden typische Fallstricke wie Rückschlagsperre, Verstrickung und das Verhältnis zur Sicherungsvollstreckung beleuchtet. Besonders berücksichtigt werden Sonderkonstellationen wie die Stellung als Ab- oder Aussonderungs- berechtigter sowie Besonderheiten bei Delikts- und Unterhaltsforderungen. 

Das Seminar richtet sich an alle, die mit Forderungsmanagement, Zwangsvollstreckung oder Insolvenzrecht befasst sind und ihre Handlungsfähigkeit auch im Insolvenzfall sichern wollen.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Dipl. Rpfl.in (FH) Karin Scheungrab
Dozentin und Autorin
KS-Seminare
Leipzig/München

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