YIN und YANG des Patentrechts
Biotech und KI zwischen Experiment und Algorithmus
- Was Biotech und KI voneinander lernen können
- Fallstricke in der Anspruchsformulierung
- Offenbarung und Ausführbarkeit: Anforderungen im Wandel
- Erfordernis der Plausibilität
- Erfolgreiche Monopolisierung – ein Balanceakt
In der Patentwelt fallen immer wieder Sätze wie »Software und Erfindungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind nicht patentierbar« und »Biotechnologische Erfindungen sind nicht ausführbar«.
Diese Einwände sind teilweise nicht ganz unbegründet, insbesondere aufgrund von Verfahren aus der Vergangenheit vor dem EPA. Allerdings sind die obigen Aussagen keinesfalls allgemeingültig und generell zutreffend. Die Ursachen für mangelnden Erfolg in Patenterteilungsverfahren in den vorgenannten technischen Gebieten sind in der Regel vielfältig – und viele lassen sich vermeiden.
Die Technologiegebiete Biotechnologie und Künstliche Intelligenz nähern sich aktuell intensiv an. Für einen kommerziell verwertbaren Schutz für Erfindungen in diesen Bereichen und für Erfindungen, die sich über mehrere technologische Gebiete erstrecken, wird ein patentrechtlich-inhaltlicher Erfahrungsaustausch zwischen diesen Disziplinen immer wichtiger. Die Annäherung traditionell getrennter (Patent)welten beginnt mit der Erkenntnis: »Ich weiß, was ich nicht weiß«, um den Anforderungen interdisziplinärer Erfindungen gerecht zu werden.
Dieses Seminar will mit Hilfe von Beispielen den Mehrwert eines solchen Austauschs aufzeigen und Hilfestellung geben, wie dieser gelingen kann.
Referenten
Gründungspartner
Bösherz Goebel Patentanwälte
Meerbusch
Inhaberin
ambidexIP
Mülheim an der Ruhr