Workshop: Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht

  • Abgrenzung, Vor- und Nachteile: Staatliches Gericht, Schiedsgericht, Mediation
  • Auswahl der "richtigen" Streitbeilegungsmittel und Streitbeilegungsmittler
  • Besprechung aktuell erfolgreich abgeschlossener Mediationsfälle
  • Beratungsverschulden gem. § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
  • Honorare des Mediators und der Parteianwälte

Seit dem 1. Januar 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr nachweisen. Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

Der Abend-Workshop "Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht" bietet Fachanwälten im Gewerblichen Rechtsschutz die Möglichkeit, ihre jährliche Fortbildungsverpflichtung in vollem Umfang an zwei Präsenztagen zu erfüllen. Hierzu besuchen die Teilnehmer den Lehrgang

F&E-Verträge und Lizenzvertragsrecht

am 10./11. Dezember 2015 in München und hören zusätzlich am Abend des 10. Dezember 2015 um 19.00 Uhr im selben Tagungshotel den Vortrag "Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht" von Dr. Michael Groß. Außerdem nehmen sie unmittelbar anschließend an einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle in Form eines Wissenstests zum Selbststudium der Workshop-Dokumentation (ca. 20-30 Minuten) teil.

Zur Vorlage bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer erhalten Sie anschließend:

  • eine Bescheinigung über den Besuch des Lehrgangs "F&E-Verträge und Lizenzvertragsrecht" (Vortragszeit: 12 Zeitstunden)
  • eine weiter Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem Workshop "Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht".

Diese Workshop-Bescheinigung umfasst

  • das Selbststudium der Workshop-Dokumentation (Zeitaufwand: ca. 3-5 Stunden)
  • den Besuch des Vortrags "Mediation als Alternative im IP- und Wirtschaftsrecht" von Dr. Michael Groß (1 Stunde Vortragszeit)
  • die Teilnahme an der schriftlichen Lernerfolgskontrolle.

Mit diesen beiden Bescheinigungen erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO n.F. in vollem Umfang.

Referenten

Dr. Michael Groß
Rechtsanwalt, Of Counsel
Bird & Bird LLP
München