Übergang vom Ursprungsland-Prinzip zum Bestimmungsland-Prinzip

  • Überblick über die Reform zum 1.1.2020
  • Neuregelungen bei der innergemeinschaftlichen Lieferung
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe: Voraussetzungen, Steuerbefreiungen, Bemessungsgrundlage & Co.
  • Konsignationslager: alte und neue Regelung
  • Endlich Klarheit bei Reihengeschäften
  • Lieferungen in das Drittlandsgebiet u.a.

Zum 1.1.2020 ist ein neues Mehrwertsteuer- System in Kraft getreten – eine Reform, die seit Jahren überfällig war. Die Abkehr vom Ursprungslandprinzip hin zum Bestimmungslandprinzip soll Klarheit für die Unternehmen bringen, sorgt aber in der Praxis für Komplikationen. Bei diesem Seminar werden alle Neuregelungen und Änderungen, die im Zuge dieses umfangreichen Reformpakets umgesetzt werden müssen, ausführlich behandelt. Nach dem Seminar können Sie die Änderungen bei den Nachweispflichten, Konsignationslagern und Reihengeschäften optimal in Ihrem Unternehmen umsetzen. Außerdem wird auf weitere neue Urteile, Verwaltungserlasse und BMF-Schreiben, die im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Abwicklung von Auslandsgeschäften stehen (u.a. Lieferungen in das Drittlandsgebiet, Steuerschuldnerschaft bei Dienstleistungen aus dem Ausland), eingegangen.

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster