Änderungen bei Fernverkäufen & Dienstleistungen im B2C-Geschäft seit 1. Juli 2021

  • Abschaffung der derzeitigen Versandhandelsregelung
  • Abschaffung der Lieferschwellen
  • Einführung eines neuen Fernverkauf in die EU
  • Sonderregelungen für Warenlieferungen aus einem Drittland oder mit einem drittländischen Lieferanten
  • Ausdehnung von MOSS-Verfahren auf OSS-Verfahren
  • Praktische Handlungsempfehlungen

Seit dem 1. Juli 2021 ist das sogenannte E-Commerce-Paket der EU-Kommission in Kraft getreten. Bei dem E-Commerce-Paket handelt es sich um ein Konvolut an Änderungen mehrerer EU-Rechtsakte. Das Paket zielt im Kern darauf ab, einheitliche und betrugssichere steuerliche Regelungen zum Online-Versandhandel in das Mehrwertsteuersystem zu implementieren.

Dies geschieht insbesondere mit der Regelung sogenannter Fernverkäufe, also von Verkäufen an Endkunden im Ausland. Außerdem soll das vereinfachte Verfahren zur Erklärung von nicht im Inland getätigten Dienstleistungen ("Mini-One-Stop-Shop"-Verfahren oder kurz "MOSS-Verfahren") zukünftig auch für Fernverkäufe gelten.

Bei dieser Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf alle Fragen rund um die Neuerungen im Online-Handel – praxisnah und fundiert.

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster
Dipl.-Finw. (FH) Mathias Szabó
Finanzministerium NRW
Düsseldorf