Transaktionsmonitoring im Fokus der Prüfer
- Aufsichtsrechtliche Grundlagen für die Prüfung des Transaktionsmonitorings
- Anforderungen an die Dokumentation des Transaktionsmonitorings
- Ansätze für die Prüfung des Transaktionsmonitorings in Abhängigkeit vom Prüfungsanlass
- Prüfungsergebnisse: Kriterien für die Bewertung, Ergebnistypen und Handlungserfordernisse
Viele Finanzinstitute sind dazu verpflichtet, Transaktionsmonitoring-Systeme zu betreiben und zu aktualisieren. Diese Systeme müssen die Institute in die Lage versetzen, auffällige Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen. Auffällig bedeutet in diesem Zusammenhang: Sie sind besonders komplex oder groß, laufen ungewöhnlich ab oder erfolgen ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck. Diese Einschätzung erfolgt auf Basis öffentlich und institutsintern verfügbarer Erkenntnisse über typische Methoden der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder anderer strafbarer Handlungen – jeweils im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen!
Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und die Erwartungshaltung der BaFin im Hinblick auf die Ausgestaltung des Transaktionsmonitorings und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Transaktionsmonitoringsysteme sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Damit einher geht eine zunehmende Prüfungsintensität, sei es im Rahmen der regelmäßigen Jahresabschlussprüfung, die im Zuge der Anwendung eines neuen Prüfungsstandards ihren Fokus auf die in der Geldwäscheprävention eingesetzten IT-Anwendungen lenkt oder in den von der BaFin angeordneten Prüfungsschwerpunkten und Sonderprüfungen, oder sei es im Zuge der zusätzlich geforderten unabhängigen Qualitätskontrolle.
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Referenten

Partner Assurance Financial Service
EY GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
München
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