Nacherklärungen und Selbstanzeigen im Unternehmen

  • Nacherklärungen und Selbstanzeigen im Bereich der Umsatzsteuer
  • Nacherklärungen und Selbstanzeigen im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Sonderkonstellationen der Selbstanzeige
  • Bedeutung bei Unternehmenskäufen
  • Podiumsdiskussion zu ungeklärten Praxisfragen

In vielen Unternehmen haben sich Tax Compliance Management Systeme (CMS) etabliert. Sie sollen mit einem Sicherungs- und Kontrollsystem garantieren, dass man vor Gesetzesverstößen und den daraus folgenden Konsequenzen geschützt wird. Dies gestaltet sich aber nicht immer ganz einfach. Vor allem bei Lohn- und Umsatzsteuer wird an das System eine hohe Flexibilität gestellt, denn der Gesetzgeber ist hier besonders fleißig. Außerdem müssen bei Auslandssachverhalten und Unternehmenskäufen durch das CMS steueroptimale Gestaltungsmöglichkeiten gewahrt bleiben, was eine weitere Herausforderung darstellt.

Bei dieser Tagung werden die regelmäßig anfallenden Stolperfallen im Steuerrecht aufgezeigt, Vermeidungsstrategien behandelt und auf die Möglichkeiten bei Fehlentwicklungen eingegangen. Dabei ist auch ein ausreichender Zeitrahmen für Fragen vorgesehen.

Referenten

Dr. Markus Rübenstahl, Mag.iur.
Rechtsanwalt
Rübenstahl Rechtsanwälte
Frankfurt/Main
Dipl.-Kfm. Jesco Idler
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Flick Gocke Schaumburg
Bonn
Dr. Markus Ernst, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater
Hengeler Mueller
München
RAin Antje Klötzer-Assion
Partnerin
LIVONIUS Rechtsanwälte
Frankfurt/Main
Dr. Michael Kröner
Steuerberater, Dipl.-Kfm.
TaxID
Frankfurt/Main
StA Dr. Sebastian Peters
Abteilung Wirtschaftskriminalität
Staatsanwaltschaft Bonn
Volker Radermacher
Steuerberater
Deloitte
Düsseldorf
Katrin Schwarz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Compliance Officer
KMLZ
München