Reisekostenabrechnung 2026
Geplante Gesetzesänderungen, aktuelle BFH-Rechtsprechung und typische Praxisfragen
- Geplante Änderungen zur ersten Tätigkeitsstätte und aktuelle BFH-Rechtsprechung
- Dreimonatsfrist bei wechselnden Tätigkeitsorten korrekt anwenden
- Doppelte Haushaltsführung steuerlich sicher abrechnen
- Mahlzeiten und Bewirtungskosten rechtssicher behandeln
- Betriebliche Veranstaltungen und Reisekosten steuerlich richtig einordnen
- Mit zahlreichen Praxisbeispielen und aktuellen Prüferfahrungen
Reisekostenabrechnungen gehören zu den prüfungsintensivsten Bereichen der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Gleichzeitig entwickeln sich Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und steuerliche Vorgaben kontinuierlich weiter. Mit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sollen zudem die gesetzlichen Regelungen zur ersten Tätigkeitsstätte angepasst werden. Unternehmen sollten ihre Reisekostenprozesse deshalb frühzeitig überprüfen und auf die geplanten Änderungen vorbereiten.
In diesem Intensivseminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie über geplante gesetzliche Änderungen. Sie erfahren, wie die erste Tätigkeitsstätte zutreffend bestimmt wird, welche Folgen sich für Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen ergeben und wie typische Fehler bei der Reisekostenabrechnung vermieden werden können. Darüber hinaus behandelt das Seminar aktuelle BFH-Urteile, Verwaltungsanweisungen und praxisrelevante Fragestellungen rund um Dienstreisen, Dreimonatsfrist, doppelte Haushaltsführung sowie Mahlzeiten und Bewirtungen. Ziel ist es, eine rechtssichere und prüfungssichere Reisekostenabrechnung im Unternehmen zu unterstützen.
Ihr konkreter Mehrwert:
- Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen – einschließlich der geplanten Änderungen zur ersten Tätigkeitsstätte –, BFH-Urteile und Verwaltungsanweisungen.
- Sicherheit bei der Anwendung zentraler Regelungen wie erste Tätigkeitsstätte, Dreimonatsfrist und doppelte Haushaltsführung.
- Typische Fehler bei Reisekosten- und Bewirtungsabrechnungen erkennen und vermeiden.
- Hinweise für eine rechtssichere und prüfungssichere Reisekostenabrechnung.
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Referenten
Referat Einkommensteuer
Finanzminiserium Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
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