Nichtigkeitsverfahren − Nichtigkeitsberufung − materielles Recht

  • Verfahren I. Instanz, Beteiligung Dritter
  • Zwischenbescheid, Präklusion
  • Neuer Tatsachenvortrag in II. Instanz
  • Klageänderung, Hilfsanträge
  • Entscheidungsalternativen BGH
  • Streitwert, Kosten
  • Offenbarungsbegriff, Priorität
  • Änderungen des Streitpatents
  • Stand der Technik, Naheliegen

Das Patentnichtigkeitsverfahren wurde 2009 durch das Patentrechtsmodernisierungsgesetz grundlegend verändert. Der Gesetzgeber hat im Interesse einer höheren Verfahrenseffizienz das Verhältnis zwischen erster Instanz und Berufungsverfahren neu justiert und dabei Umfang und Bedeutung des erstinstanzlichen Verfahrens gestärkt.

Der Sommerlehrgang verfolgt eine doppelte Zielrichtung: Die Referenten stellen das "neue Prozessrecht" und das Nichtigkeitsberufungsverfahren für die praktische Arbeit im Detail vor und diskutieren Praxisfragen und neueste Entwicklungen. Außerdem besprechen sie das sich fortentwickelnde materielle Patentrecht in seiner Bedeutung für das Patentnichtigkeitsverfahren. Hierbei sollen insbesondere die jüngsten Entwicklungen und sich andeutende Tendenzen zu den auch in der täglichen Praxis bedeutsamsten Neuerungen des Verfahrens nach neuem Recht aufgezeigt und im Hinblick auf die Kernprobleme des Nichtigkeitsangriffs in den Kontext europäischer Sichtweise gestellt werden.

Die Darstellung erfolgt sowohl aus Sicht des Gerichts als auch aus Sicht der Parteivertreter. Der Lehrgang ist auf Diskussion und auf einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen Referenten und Teilnehmern angelegt.

Referenten

Alfred Keukenschrijver
Ehem. stv. Vorsitzender des X. Zivilsenats
Bundesgerichtshof
Karlsruhe
Rainer Engels
Vorsitzender des 4. Nichtigkeits-Senats
Bundespatentgericht
München
Dr. Stephan Gruber
Rechtsanwalt, Partner
CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner
München