Verfahren – Kriterien – Strategie

  • Grundlagen: Einheitspatent und UPC
  • Herkömmliche Patente im künftigen System
  • Nationale vs. europäische Durchsetzung
  • Systemvergleich und strategische Maßnahmen
  • Das Opt out im Detail
  • Fallbeispiele und Diskussion möglicher Lösungen

Das künftige Einheitliche Patentgericht (UPC) wird grundsätzlich für alle Europäischen Patente zuständig sein, nicht nur für solche "mit einheitlicher Schutzwirkung", sondern darüber hinaus für alle herkömmlichen europäischen Patente ohne diese Schutzwirkung. Diese Folge kann nur durch ein Opt out überwunden werden. Damit erklärt der Patentinhaber, für ein bestimmtes Schutzrecht die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts auszuschließen.

Das Seminar vermittelt kompakt und prägnant die rechtlichen und strategischen Kenntnisse, die erforderlich sind, um die Entscheidung für oder gegen ein Opt out fundiert treffen zu können. Es führt praxisorient in das künftige System des "Europäischen Patents mit einheitlicher Schutzwirkung" und des "Einheitlichen Patentgerichts" (UPC) ein. Auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen dem künftigen und dem bisherigen System erläutert der Referent mögliche Entscheidungskriterien und Entscheidungshilfen zur Frage des Opt out, der sich die Patentinhaber stellen müssen. Die Teilnehmer diskutieren verschiedene Fallkonstellationen und Lösungen. Das Seminar ist auf Diskussion und intensiven Austausch angeleg

Referenten

Dr. Ulrich Blumenröder, LL.M.
Rechtsanwalt, Partner
GRÜNECKER Patent- und Rechtsanwälte
München