KYC Spezial: Umgang mit Aufenthaltstiteln nach dem Zuwanderungsrecht im Sinne des GWG und des TKG

  • Aufenthaltsrecht »light«, speziell für die Geldwäschebeauftragten
  • Allgemeines zum Zuwanderungsrecht /Aufenthaltsrecht
  • Möglichkeiten zur Kontrolle des Aufenthaltsstatus
  • Einstufung eines Ausländers in der Praxis
  • Praxisfälle
  • Erarbeitung von Lösungen, ohne Ausländerbehörde zu sein
  • Hilfen/Konzepte/Schaubilder

Zu KYC (Know Your Customer) gehört, sich anhand der vorgelegten Aufenthaltstitel davon zu überzeugen, dass Sie es auch tatsächlich mit einer »legal« aufhältigen Person zu tun haben.

Nach dem Geldwäschegesetz und den dazugehörigen Verordnungen und Ausführungen, müssen Sie sich nicht nur mit der Identifikation von Personen beschäftigen, sondern auch mit der Legitimation. Also darf zum Beispiel die Person sich in Deutschland aufhalten oder nicht. Hierzu ist es erforderlich nicht nur die vorgelegten Dokumente auf Sicherheit zu überprüfen, sondern Sie müssen auch in der Lage sein, den Aufenthaltsstatus zu überprüfen.

Welche vorgelegten Dokumente sind aufenthaltsrechtlich nach dem GWG wichtig und zu akzeptieren, wie sehen diese aus und haben sie auch Sicherheitsmerkmale? EPHK a. D. Peter Hessel wird Ihnen im Seminar aufzeigen, wie Sie Aufenthaltstitel nach dem GWG einstufen und bewerten können. Sie lernen im Seminar wie Aufenthaltsrecht »light« funktioniert und in Praxisfällen, welche Aufenthaltstitel für Ihren Arbeitsprozess überhaupt interessant sind.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Peter Hessel
Erster Polizeihauptkommissar a.D., ehem. Leiter Zentrale Ermittlungen / Dokumentenprüfer
vorm. Polizeipräsidium Frankfurt/Main

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