• Grundbegriffe des Arbeitsrechts
  • Optimale Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag, gerichtlicher Vergleich
  • Das Zeugnis und seine Formulierungen
  • Rolle des Betriebsrates

Erfolgreiche Personalarbeit setzt ein fundiertes, immer wieder aktualisiertes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Um so wichtiger ist es, die Grundlagen des Arbeitsrechts sowie deren Umsetzung in die Praxis zu kennen. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden.

Im Anschluß an die Darstellung der Grundbegriffe des Arbeitsrechts bildet das Arbeitsvertragsrecht – von der Anbahnung bis zum Zeugnis – einen Schwerpunkt dieses Grundlagenlehrgangs. Ein weiteres zentrales Thema ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert, wie z.B. Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung.

Lernen Sie, personalpolitische Entscheidungen rechtssicher zu treffen, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung.

Referenten

RA (Syndikusrechtsanwalt) Boris Wein
Geschäftsführer Tarif- und Arbeitsmarktpolitik
Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
Wiesbaden
RA Prof. Dr. Stephan Pfaff
Professor für Wirtschaftsrecht
SRH Hochschule Heidelberg