Gesetzliche Vorgaben an jede E-Rechnung
Modul 1 des Lehrgangs Elektronische Rechnungen in der Praxis
- Grundvoraussetzungen für eine gültige E-Rechnung
- Neues BMF-Schreiben vom 15.10.2025
- Rechtliche Grundlagen Anforderungen aus den GoBD Speichertechnologien für die unveränderbare Archivierung
Am 15.10.2025 wurde das angekündigte, ergänzende BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht.
Das BMF konkretisiert erstmals umfassend die neuen Anforderungen an Inhalt und Überprüfung von E-Rechnungen. Präzise wird hier definiert welche Angaben zwingend im strukturierten Datenteil enthalten sein und wie E-Rechnungen künftig auf ihre Ordnungsmäßigkeit geprüft werden müssen.
Neben der bisher inhaltlichen Überprüfung der Rechnungspflichtangaben (§ 14 Abs. 4 UStG) wird nun eine ganz neue technische Komponente zur Prüfung der Semantik und der Syntaxen für alle Unternehmer eingeführt – die Validierung von E-Rechnungen. Die bisher herkömmliche Rechnungseingangsprüfung bringt zukünftig keine Sicherheit mehr für den Vorsteuerabzug!!
Zugleich müssen die neu definierten Anforderungen an die E-Rechnung erfüllt werden, die in der 4. Fassung der GoBD vom 14.07.2025 veröffentlicht wurden. Im Fokus dieses Schreibens stehen zwar Erleichterungen bei der Archivierung von E-Rechnungen, jedoch sind die Vorgaben zur Unveränderbarkeit und zur Archivierung im digitalen Originalformat weiterhin von allen Unternehmern verpflichtend umzusetzen.
Erfahren Sie dazu in unserem Webinar kurz und kompakt die wichtigsten Punkte die im Rahmen der Arbeit mit der E-Rechnung grundlegend beachtet werden müssen.
Referenten
Umsatzsteuer-Sonderprüfer
Finanzverwaltung NRW