Fit für den Aufsichtsbesuch
Geldwäscheprävention im Visier der Aufsicht
- Gründe für einen Aufsichtsbesuch
- Umgang mit den Anforderungen der Aufsicht
- Organisation des Aufsichtsbesuchs im Haus
- Gesprächsvorbereitung und -durchführung
- Austausch und Diskussion
Die Aufsicht hat sich angekündigt. Sei es zu einer Prüfungsbegleitung oder einem Aufsichtsgespräch. Möglicherweise hat sie auch eine Sonderprüfung angeordnet. Gerade in kleineren Häusern hat man wenig bis keine Kapazitäten für diese Zusatzaufgabe. Vielleicht ist es das erste Mal und die zuständigen Personen inklusive der Leitung fragen sich, was wie zu tun ist und in welchem Umfang.
Diese Kontakte mit der Aufsicht beinhalten regelmäßig auch Gespräche mit unterschiedlichen Funktionen im Unternehmen. Hier gilt es speziell das Fachpersonal gut zu unterstützen. Eine strukturierte und gut organisierte Zulieferung von Dokumenten im Vorfeld sowie in der Nachbereitung erleichtert den Zeit- und Ressourcenaufwand.
Diese Schulung gibt einen Überblick über mögliche Anforderungen der Aufsichtsbehörden bei einem Besuch und wie die Kommunikation möglichst reibungsfrei gestaltet werden kann. Es werden unterschiedliche Maßnahmen der Behörden vorgestellt, mit denen diese ein Unternehmen prüfen bzw. beaufsichtigen können und wie das betroffene Institut diesen Anforderungen organisatorisch und fachlich begegnen kann. Es wird sowohl auf das Thema Priorisierung, Gesprächsführung, Vorbereitung der Mitarbeitenden und strukturelle Zulieferung der angeforderten Dokumente eingegangen.
Gute Gründe für Ihre Teilnahme
Die BaFin hat sich in ihren strategischen Zielen 2026–2029 unter anderem die Intensivierung der Aufsicht über die Systeme des Finanzsektors zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgenommen. Dies wird auch eine höhere Prüfungsdichte und somit einen höheren Planungs- und Ressourcenaufwand in den betroffenen Instituten zur Folge haben.
Referenten
Expertin Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
vormals BaFin
Zürich, Schweiz