• Gesetzliche Neuregelungen zum 1.1.2014
  • Neues Einführungsschreiben des BMF
  • Begriff der "Ersten Tätigkeitsstätte"
  • Neuregelungen bei Verpflegungsmehraufwendungen
  • Bewirtungskosten 2014
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Nachweis- und Bescheinigungspflichten
  • Auswirkungen auf die Dienstwagenbesteuerung

Am 1. Januar 2014 ist die umfassendste Reform des Reisekostenrechts in Kraft getreten. Neu ist die Definition der "ersten Tätigkeitsstätte", die vom Arbeitgeber festgelegt werden kann und in der Praxis für zahlreiche Unstimmigkeiten sorgt. Das neue Recht hat auch Auswirkungen auf die Abrechnung der Fahrt- und Bewirtungskosten, die Firmenwagenbesteuerung und die Verpflegungsmehraufwendungen.

Die neuen Regelungen werden sicherlich auch bald die Arbeitsgerichte beschäftigen. Denn die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber kann sich negativ auf die Besteuerung des Arbeitnehmers auswirken.

Das Seminar behandelt praxisnah die endgültigen Regelungen des neuen Reisekostenrechts 2014. Dabei wird Ihnen das ausführliche Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vorgestellt. Darüber hinaus erhalten Sie umfassende Informationen über weitere BMF-Schreiben, aktuelle BFH-Urteile und die neuesten Verwaltungsanweisungen zu diesem Thema.

Die neue Rechtsprechung wird Ihnen an vielen praktischen Beispielen illustriert. Sie lernen, wie Sie die neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen aus steuerlicher und arbeitsrechtlicher Sicht richtig und für alle Beteiligten optimal umsetzen.

Referenten

Dipl.-Finw. Walter Niermann
Lohnsteuer-Referat
Finanzministerium NRW
Düsseldorf