Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen in die betriebliche Praxis

  • Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes
  • Grundsätzliche Struktur der Leiharbeit
  • Neuregelungen bei Leiharbeit und Werkvertragsrecht
  • Gegenseitige Rechte und Pflichten im Leiharbeitsverhältnis
  • Befristete Arbeitsverhältnisse als Alternative zur Leiharbeit?
  • Personalüberlassungsgesellschaften
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Teilzeit, Minijobs und Leiharbeit nehmen einen immer größeren Teil bei den abhängigen Beschäftigungsverhältnissen ein. Immer mehr Unternehmen nutzen dies, um schnell auf Auftragsbzw. Nachfrageschwankungen reagieren zu können.

Der Gesetzgeber sorgt jedes Jahr für zahlreiche Neuregelungen und Änderungen bei den atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Seit 1. April 2017 gelten durch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) neue Vorschriften. Zusätzlich führen die vielen Urteile der Arbeitsgerichte auf diesem Gebiet zu weiteren Komplikationen.

Bei dieser Veranstaltung erfahren Sie alles, was Sie zu zum Thema Werkverträge, AÜG, Leiharbeit und Co. wissen müssen. Zwei ausgewiesene Experten des Arbeitsrechts stellen Ihnen die aktuelle Gesetzgebung und die Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung vor. Außerdem erhalten Sie Checklisten und Musterverträge zur rechtssicheren Umsetzung der Neuregelungen in die Praxis.

Referenten

RA Prof. Dr. Stephan Pfaff
Professor für Wirtschaftsrecht
SRH Hochschule Heidelberg
RA (Syndikusrechtsanwalt) Boris Wein
Geschäftsführer Tarif- und Arbeitsmarktpolitik
Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
Wiesbaden