Präventionsmethoden und Prüfungs-Anforderungen im Überblick

  • Aufsichtsrechtliche und sonstige gesetzliche Vorgaben
  • Das spezifische Risikomanagement im Hinblick auf die Kriminalprävention nach § 25h KWG
  • Organisation und Prozesse
  • Präventionsmaßnahmen
  • Die Bearbeitung von Schadensfällen

Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und sonstiger strafbarer Handlungen haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. So sind die entstandenen Schäden für die Finanz- und Kreditwirtschaft stetig angewachsen. Neben diesen materiellen Schäden drohen den Kreditinstituten aber auch erhebliche Reputationsrisiken und Strafen aus der Verletzung von Organisations- und Sicherungspflichten.

Nach § 25h KWG sind Kreditinstitute angehalten, durch die Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme sowie Kontrollen strafbare Handlungen zu Lasten der Institute aber auch ihrer Kunden bereits im Vorfeld zu verhindern. Durch eine effiziente Abwehr von Finanzbetrug kann aber auch ein sehr effektiver Ertragsbeitrag durch die Vermeidung von Schäden geleistet werden. Mit § 25h KWG und die Ergänzung der PrüfbV wird die Betrugsbekämpfung durch die Wirtschaftsprüfer ähnlich intensiv geprüft wie schon die Geldwäschebekämpfung.

Das Referententeam stellt Ihnen die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel der Kreditwirtschaft sowie aus der Sicht des Beraters dar.

Nutzen Sie die Gelegenheit während des intensiven Gesprächs und im Dialog mit den Referenten Ihre persönlichen Fragen zu klären!

Termine für dieses Seminar

Referenten

RA Wolfgang Gabriel
Senior Consultant der SEB AB Frankfurt Branch, ehemaliger Geldwäsche-Beauftragter, DSK Hyp AG
Frankfurt/Main
RA Dr. Harald Feiler
Partner
GSK STOCKMANN
Frankfurt/Main

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