Steuerung von »Software as a Service« (SaaS) & Cloud-Diensten

  • Erwarteter Anpassungsbedarf durch DORA
  • Aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Ausgestaltung von Auslagerungsverträgen und Service-Level-Agreements
  • Häufige Fallstricke bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung bei Cloud-, SaaS und Outsourcing-Verträgen
  • Mindestinhalt, Dienstleistungsgüte und Leistungsbeschreibung
  • Anpassung Bestands-Verträge – Fallstricke bei der Nachverhandlung
  • Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte
  • Software-Einführungen und Release-Wechseln bei Fremdsoftware

Die neun DORA-Vorgaben erfordern die Anpassung nahezu aller Auslagerungsverträge und SLAs!

Aber die Abgrenzung von Auslagerungen zu sonstigem IT-Fremdbezug gestaltet sich insbesondere bei Software as a Service (SaaS) und Cloud Computing schwierig, da hier besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen an den Dienstleister und den Endnutzer bestehen. Auch die damit einhergehende Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbeurteilung stellt die Dienstleistersteuerung und das Auslagerungsmanagement oft vor Herausforderungen.

Zudem sind die Themen Data Governance und IT-Compliance insbesondere bei international agierenden Software-Anbietern und Service-Providern problematisch. Daher ist es wichtig, zu Beginn der Geschäftsbeziehung eindeutige und rechtssichere Auslagerungsverträge und Service-Level-Agreements (SLAs) vereinbart zu haben mit eindeutigen Leitungsbeschreibungen, Prüfrechten und dokumentierten Exit-Szenarien. Auch das (IT-)Notfallmanagement ist eng mit diesen Dienstleistern abzustimmen.

Die Referenten geben praktische Hinweise für die Wahl des richtigen Software- bzw. Cloud-Dienstleisters.

Die Teilnehmer erhalten umfassende Praxisberichte zu den besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung von Auslagerungsverträgen und SLAs bei der Nutzung von Software-, Cloud- und Lizenz-Lösungen – insbesondere vor dem Hintergrund der neuen DORA-Anforderungen.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Dr. Christoph Krück
Rechtsanwalt, u.a. für Lizenz-, Cloud- & IT-Vertragsrecht
SKW Schwarz Rechtsanwälte
München
Jochen Wurster
Leiter Business Development & IT-Management
PSD Bank RheinNeckarSaar eG
Stuttgart

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