• Verschärfte Aufsichts-Vorgaben aufgrund zunehmend wesentlicher Feststellungen bei Auslagerungsprüfungen!
  • Erweiterte DORA-Anforderungen an Auslagerungsbeauftragte (ZAB)
  • Anforderungen an die Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbeurteilung
  • Abgrenzung von Auslagerungen und IKT-Dienstleistungen
  • Umsetzung zusätzlicher Herausforderungen aus MaRisk / EBA-GLs und «DORA» im zentralen Auslagerungsmanagement (ZAM)
  • Neues Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen (MVP)

Die Aufgabenbereiche des Zentralen Auslagerungsmanagements (ZAM) sowie des Zentralen Auslagerungs- Beauftragten (ZAB) und der neuen IKT-Kontrollfunktion bzgl. der risikoorientierten Steuerung und Überwachungen von Auslagerungen und IKT-Dienstleistungen sind durch die parallel geltenden MaRisk- und DORAVorgaben deutlich weitreichender geworden.

Die neuen DORA-Anforderungen sind nicht vollständig deckungsgleich mit parallel geltenden MaRisk-Anforderungen und gehen vom Umfang und dem Detailgrad teilweise weit über die in den MaRisk bisher genannten Anforderungen hinaus.

Die Aufsicht stellt somit erhöhte Anforderungen an die Steuerung der mit den Auslagerungssachverhalten einhergehenden Risiken. Aber Insbesondere bei IKT-Dienstleistungen, Software- und Cloud- Nutzung ergeben sich Auslegungsfragen und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Umsetzungspraxis und stellen dadurch die betroffenen Bereiche vor besondere Herausforderungen.

Die Referenten berichten aus der Prüfungs- und Auslagerungspraxis und geben wertvolle Prüfungsansätze, Praxistipps und Abgrenzungshinweise.

 

Referenten

David Rother
Prüfungs- und Teamleiter Bankgeschäftliche Prüfungen
Deutsche Bundesbank
München
Christian Wettlaufer
Auslagerungsbeauftragter Deka-Gruppe (stellv.), Zentrales Auslagerungsmanagement
DekaBank Deutsche Girozentrale
Frankfurt/Main
Markus Wietzke
Abteilungsleiter Auslagerungsmanagement und Aufsichtsrecht
Sparkasse Hannover
Hannover