Aktuelle Neuregelungen, Zweifelsfragen und Handlungsempfehlungen

  • Rente mit 63: Was Sie jetzt tun müssen!
  • Neuregelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung
  • Aktuelles zum Befristungsrecht
  • Werkverträge rechtssicher gestalten

Am 23. Mai 2014 wurde vom Bundestag die Rente mit 63 beschlossen. Somit tritt schon bereits zum 1. Juli 2014 die seit Jahren umfangreichste Rentenreform in Kraft. Für den Arbeitgeber ergeben sich dadurch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die neue Gesetzgebung birgt aber auch Risiken. Neben den Neuregelungen bei der Rente gibt es zahlreiche neue Urteile im Bereich der Werkverträge, AN-Überlassung und im Befristungsrecht.

Die Lösungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen werden in einem kleinen exklusiven Kreis mit Praktikern erörtert. So können Sie sich optimal auf die anstehenden Reformen vorbereiten und Handlungsstrategien entwickeln, die für Ihr Unternehmen passen.

Referenten

RA (Syndikusrechtsanwalt) Boris Wein
Geschäftsführer Tarif- und Arbeitsmarktpolitik
Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V.
Wiesbaden
Prof. Dr. Rupert Felder
Leiter Personal
Heidelberger Druckmaschinen AG
Heidelberg