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Lohnsteuer und Umsatzsteuer bei Sachzuwendungen am 19.10.2011

Datum

Mittwoch, 19.10.2011

Ort

Novotel Hotel Frankfurt City, Lise-Meitner-Str. 2, 60486 Frankfurt/Main

Über das Seminar

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind aus Sicht der Lohnsteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich zu beurteilen. Dies sorgt immer wieder für Irritationen.

Die Einordnung von Sachzuwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn ist häufig schwierig. Dies erfordert eine Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten oder Aufwendungen, die überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers dienen. Zusätzlich müssen Sie neue Vorschriften (wie z.B. das aktuelle Urteil des BFH zu der Bewertung von Gutscheinen) beachten, um bei späteren Betriebsprüfungen bestehen zu können. Aus Sicht der Umsatzsteuer sind Sachzuwendungen an die Arbeitnehmer grundsätzlich Lieferungen oder sonstige Leistungen. Dabei können aber die lohnsteuerlichen Werte nicht einfach übernommen werden. Vielmehr müssen Sie zahlreiche Besonderheiten beachten, um den Vorsteuerabzug für das Unternehmen zu sichern.

Bei diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Sachzuwendungen sowohl aus umsatzsteuerlicher als auch aus lohnsteuerlicher Sicht richtig abrechnen. Dabei werden auch neuesten Urteile des BFH sowie die neuen Vorschriften für 2012 behandelt.

Referenten

Dipl.-Finw. Hans Jürgen Bathe
Umsatzsteuer-Referent
Fachhochschule für Finanzen
Nordkirchen
Bärbel Küch
Lohnsteuer-Referentin, StB
Fachhochschule für Finanzen
Nordkirchen