Aufsichtsrechtliche Einheitenbildung GvK nach CRR und KNE nach KWG

  • Rechtliche Grundlagen zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden (GvK) gemäß CRR 
  • Vorschriften zur Bildung von Kreditnehmereinheiten (KNE) für die Zwecke des Millionenkreditmeldewesens nach KWG 
  • Fallbeispiele zur Bildung von GvK und KNE
  • Checklisten für die gängigsten Konstellationen und Rechtsformen

Das europäische bzw. nationale Aufsichtsrecht verlangt die Zusammenfassung einzelner Kreditnehmer zu sogenannten Gruppen verbundener Kunden (GvK) bzw. Kreditnehmereinheiten (KNE) für die Zwecke des Groß- und Millionenkreditregimes. Zuletzt wurden die Vorschriften zur Bildung von GvK im Juni 2024 in eine delegierte Verordnung überführt.

Im Rahmen dieser Grundlagenschulung erhalten die Teilnehmer*innen einen umfassenden Überblick über den rechtlichen Hintergrund, den Anwendungsbereich und die aufsichtliche Intention der aufsichts rechtlichen Einheitenbildung im Kredit- bereich. Darüber hinaus wird die praktische Anwendung anhand einer Vielzahl von Beispielen für die gängigsten Konstellationen und Rechtsformen verdeutlicht.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Frédéric Kirsch
Referent Bankaufsichtsrecht, Prüfungsteam
Genossenschaftsbanken Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Oldenburg

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