Die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie: Neue Anforderungen an Kreditinstitute
- Die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie – eine 1:1 Umsetzung
- Die neuen Regelungen und das Aufsichtsrecht
- Der wirtschaftlich Berechtigte
- Customer Due Dilligence
Mit der Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht – voraussichtlich ab 15. Dezember 2007 – sind die deutschen Kreditinstitute verpflichtet, effizientere Präventionsmaßnahmen einzuführen, um Geldwäschevorfälle und Terrorismusfinanzierung risikogerecht abzuwehren. Doch nach wie vor sind viele Finanzdienstleister nur unzureichend auf die ab Dezember 2007 geänderte Rechtslage vorbereitet.
Der Referentenentwurf zur Umsetzung liegt nunmehr vor. Dies ist Anlass für uns, das Thema mit einem ausgewiesenen Expertengremium auf der BankersCampus-Tagung darzustellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich über die geplanten Änderungen zu informieren, um die zeitnahe Umsetzung in Ihren Häusern sicher zu stellen.
Referenten
Berater
AntiAmlFraud
Köln
Ministerialrat a.D.
Mafia? Nein danke! e.V.
Berlin
Abteilungsdirektorin in der Abteilung Recht und Steuern
DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Berlin
Rechtsanwalt
HAJDA KADEN PARTNER, Kanzlei für die Wirtschaft
Hannover
Geschäftsbereich Recht
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)
Berlin
Referatsleiter GW I
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bonn
Referent Geldwäschebekämpfung
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Berlin
Rechtsanwalt
Gleiss Lutz Rechtsanwälte
Frankfurt/Main
Geldwäsche- und Compliancebeauftragte
Mittelbrandenburgische Sparkasse
Potsdam
Geldwäsche-Beauftragter
WestLB AG
Düsseldorf