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Das neue EU-Kartellrecht für Lizenzverträge am 16.04.2026

Datum

Donnerstag, 16.04.2026, 14:00 - 15:00 Uhr

Webinar

An einem beliebigen Rechner an einem Ort Ihrer Wahl

Seminarbuchung

Das neue EU-Kartellrecht für Lizenzverträge

Datum

Donnerstag, 16.04.2026, 14:00 - 15:00 Uhr

Webinar

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Alle Preise gelten pro Person (zzgl. gesetzl. USt.). Der Teilnahmebetrag beinhaltet die Teilnahme an der Online-Veranstaltung sowie die Dokumentation als PDF-Datei.

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Über das Seminar

Am 1. Mai 2026 tritt die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen (TT-GVO) in Kraft. Sie löst die bis dahin geltende VO (EU) 316 / 2014 ab und gilt bis zum 30. April 2038. Gleichzeitig werden zur Erläuterung der kartellrechtlichen Regelungen der TT-GVO neue Leitlinien veröffentlicht.

Die TT-GVO gilt ab dem 1. Mai 2026 für Patent-/ Know-how-/ Software-Urheberrecht-Lizenzverträge. Bis zum 30. April 2027 gilt eine Übergangszeit, in der Lizenzvereinbarungen, die am 30. April 2026 bereits in Kraft waren und die die Freistellungsvoraussetzungen der alten GVO-TT Nr. 316/2014, nicht aber die der neuen TT-GVO erfüllen, angepasst werden müssen.

Die Verletzung kartellrechtlicher Anforderungen kann gravierende Folgen haben: neben der Unwirksamkeit der Lizenzvereinbarung drohen hohe Bußgelder.

Paul Bridgeland gehört innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission dem Team an, das die Gruppenfreistellungsverordnung und die Leitlinien für den Technologietransfer überarbeitet. Am 16. April 2026 steht er Ihnen zusammen mit zwei langjährigen ausgewiesenen Experten für einen Austausch über die Neuregelungen zur Verfügung. Stellen Sie Ihre Fragen und diskutieren Sie die Konsequenzen für Ihre tägliche Arbeit.

Referenten

Paul Bridgeland
Generaldirektion Wettbewerb, Unit A1: Antitrust case support and policy
Europäische Kommission
Brüssel
Dr. Michael Groß
Rechtsanwalt, Of Counsel
Müller Schupfner & Partner
München
Dr. Clemens Heusch
VP, Head of Global Litigation and Disputes
Nokia