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Datum

Donnerstag, 07.05.2020, 10:00 Uhr - Freitag, 08.05.2020, 17:00 Uhr

Ort

Delta Hotels by Marriot Frankfurt Offenbach, Kaiserleistr. 45, 63067 Offenbach bei Frankfurt/Main

Über das Seminar

Nach dem Kauf, Neu- und Umbau oder der Renovierung eines Gebäudes fängt die Arbeit des Anlagenbuchhalters erst richtig an. Gehört die Rechnung zum Grund und Boden, zum Gebäude, zu den Außenanlagen oder handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung? Ist der zu buchende Beleg überhaupt eine Investition oder gar Erhaltungsaufwand? Als Buchhalter sitzt man immer am Ende der Prozesskette. Wichtige Entscheidungen über Investitionen und Erhaltungsaufwand, Grundvermögen oder Betriebsvorrichtungen sind bereits im Vorfeld getroffen worden – waren diese überhaupt richtig? Wie lauten die Unterschiede in der Abschreibung von beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen. Fehlerquellen in der Gebäudeabschreibung kommen häufig vor! Was gilt es zu beachten, wenn eine Teilwertabschreibung im Steuerrecht, bzw. eine außerplanmäßige Abschreibung im Handelsrecht durchgeführt werden muss? Darf ein Gebäude nach dem Komponentenansatz im HGB oder nur im IFRS angesetzt werden? Und letztlich stellt sich die Frage, wie sind Mietereinbauten, Mieterumbauten und Scheinbestandteile zu behandeln sind?

Das Seminar beantwortet alle Fragen rund um die Bilanzierung von Grundstücken, Immobilien und Co.. Dabei wird auch auf die Grundsteuerproblematik und die anstehenden Neuregelungen eingegangen.

Referenten

Uwe Jüttner
Präsident
European Management Accountants Association
Bonn