Basis-Seminar Organkredite am 21.04.2026
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Basis-Seminar Organkredite
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Über das Seminar
Organkredite (Personen- oder Unternehmensorgankredite) stellen eine besondere Form der Kredite mit weit- reichenden zusätzlichen Anforderungen an die Kreditvergabe und die Kredit- überwachung sowie die Meldung und Offenlegung dar.
Im Rahmen des Risikoreduzierungsgesetzes (RiG) haben sich die Organkreditvorschriften nach §15 KWG geändert. Wesentliche Änderungen waren die Ausweitung des Organkreises und des Organkreditbegriffs, hier insbesondere die Aus- weitung auf Geschäfte des Instituts, die keine Kredite im Sinne von §21 Abs. 1 KWG sind. Darüber hinaus erfolgt durch das Bankenrichtlinien umsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) die Gewährung weiterer prozessualer Erleichterungen.
In der Kreditpraxis ergeben sich zahlreiche Auslegungsfragen und Schwierigkeiten bei der Identifizierung und Beurteilung von Organkrediten.
Das Seminar zeigt wertvolle Praxistipps für die Herangehensweise an die Identifizierung, Erfassung und Beurteilung von Organkrediten nach den neuen Vorgaben sowie die Umsetzung in den Kreditanalyseprozessen.
Referenten
Referent Bankaufsichtsrecht, Prüfungsteam
Genossenschaftsbanken Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Oldenburg