• Strafrechtliche Grundlagen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Problemstellungen i.Z.m. vereinfachten Identifizierungspflichten (Zahlungskontenrichtlinie)
  • Verdachtsgenerierung im Unternehmen
  • Aktuelle Fälle und Geldwäsche-Typologien

Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in das nationale Geldwäschegesetz zum 26. Juni 2017 sind hinsichtlich des Verdachtsmeldewesens nach § 43 GWG die Anforderungen an Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen aus Sicht der neu zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nicht geringer geworden. Die geforderten Angaben decken sich dabei in Teilen nicht mit den Ausführungen der Aufsicht. Gleichzeitig unterliegen die qualitativen Anforderungen mit Blick auf den Bußgeldkatalog deutlich höheren Risiken.

Dies führt in der Praxis häufig zu Fragestellungen, welche Informationen im Verdachtsgenerierungsprozess für die Einleitung einer Geldwäscheverdachtsmeldung relevant sind und wie sich der weitere Verlauf einer Verdachtsmeldung darstellt.

Die hieraus ergebenden Frage- und Problemstellungen werden aus rechtlicher und praktischer Sicht behandelt und zur Lösung geführt. Dies betrifft insbesondere den Informationsgehalt einer Verdachtsmeldung, relevante Kriminalitäts-Phänomene, die rechtlichen Erfordernisse sowie die Form der Meldung. Die vom Gesetzgeber angestrebten und eingeführten strafrechtlichen Novellierungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ebenfalls Bestandteil des Seminars.

 

Referenten

Willy Axer
Berater
AntiAmlFraud
Köln
Reinhard Strittmatter
ehemaliger Verbindungsbeamter der FIU
Köln