EU-AML-Paket rechtssicher und datenschutzkonform umsetzen

  • Hinweise zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten in geldwäscherechtlichen Kernprozessen
  • Neuerungen durch das EU-AML-Paket mit Bezug zum Datenschutz
  • Löschfristen nach der DSGVO und Hinweise zur Umsetzung unter GwG undd AML-VO
  • Haftungs- und Sanktionsregelungen im Spannungsfeld zwischen Geldwäscheprävention und DSGVO 
  • Regulatorischer Ausblick

Der Datenschutz ist kein Gegenmodell zur Geldwäscheprävention, sondern Strukturierungsrahmen für die rechtmäßige, erforderliche und nachweisbare Verarbeitung von AML-Daten.

Als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und künftig unter der AML-VO müssen Sie bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher Vorgaben zugleich die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Mit dem EU-AML-Paket werden Umfang und Tiefe der Datenerhebung im Rahmen von KYC- und Identifizierungspflichten nochmals erheblich ausgeweitet. Dabei stehen Datenschutz und Geldwäscheprävention in einem besonderen Spannungsfeld: Datenminimierung und Zweckbindung treffen auf intensivere Identifizierung, umfassendere Datenverknüpfungen und die Erhebung zusätzlicher personenbezogener Informationen. Fehler in diesem Zusammenspiel bergen geldwäscherechtliche wie datenschutzrechtliche Haftungs-, Bußgeld- und Reputationsrisiken.

Wie sich die neuen Anforderungen der AML-VO datenschutzkonform umsetzen lassen und welche praxisnahen Lösungen sich für KYCPflichten, Transparenzanforderungen und Betroffenenrechte anbieten, steht im Mittelpunkt dieser Schulung.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Sebastian Glaab
Rechtsanwalt, Partner
Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frankfurt/Main
Dr. Franz Ringel
Rechtsanwalt
Annerton Rechtsanwaltsgesellshaft mbH
München

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