Bagatellregelungen ∙ Prozessuale Erleichterungen ∙ Best Practices

  • Änderungen durch das Risikoreduzierungsgesetz im Blickpunkt
  • Auswirkungen auf die Praxis der Organkreditvergabe
  • Umfassende Behandlung häufig gestellter Fragen zu Organkrediten
  • Präsentation bewährter Praktiken für eine effiziente Umsetzung der Organkreditvorschriften

Im Zuge der Erweiterung der Organ- kreditvorschriften gewährt die Aufsicht eine Reihe von Erleichterungen, die eine Optimierung der zugrundeliegenden Prozesse ermöglichen. Unser Seminar bietet einen umfassenden Überblick über die jüngsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Organkreditvergabe. Es beleuchtet die Bagatellregelungen und prozessualen Erleichterungen im Detail, einschließlich der Befreiung von Organkreditpflichten gemäß § 15 Abs. 3 KWG und der Vorratsbeschlussfassung für Personenorgankredite und -geschäfte. Zudem werden häufig gestellte Einzelfragen ausführlich vorgestellt und Lösungswege aufgezeigt.

Durch Best Practices und praktische Tipps erhalten die Teilnehmer wertvolle Empfehlungen für einen reibungslosen Organkreditbearbeitungsprozess, um die neuen Vorschriften effektiv umzusetzen und Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Frédéric Kirsch
Referent Bankaufsichtsrecht, Prüfungsteam
Genossenschaftsbanken Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Oldenburg

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