• Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Sanktionierung des Dienstleisters und den Ausstieg aus Auslagerungsvereinbarungen
  • Nachvollziehbare Leistungsbewertung anhand vorher (vertraglich!) festgelegter Kriterien und Ableitung von Exit-Szenarien
  • Maßnahmen bei Schlechtleistung des Auslagerungsdienstleisters /SLAs
  • Exit-Planungen im Kontext von Weiterverlagerungen
  • Verlängerungsoptionen trotz gekündigtem Auslagerungsvertrag
  • Exit-Management & Ausstiegs-Strategien für einen sauberen DL-Wechsel
  • Praktische Umsetzung durch Auslagerungsmanagement & DL-Steuerung

Die Anforderungen der MaRisk und BAIT verlangen eine laufende Kontrolle der zu erbringenden Leistungen bei Auslagerung und Fremdbezug von (Bank-)Dienstleistungen. Hierfür sind vorab(!) aber klare, messbare und beurteilbare Kriterien vertraglich festzulegen, wann der Dienstleister seinen Verpflichtungen (noch) nachkommt und ab wann eine Schlechtleistung vorliegt.

Gleichzeitig muss festgelegt werden, welcher Grad der Schlechtleistung vom auslagernden Unternehmen noch akzeptiert wird und ab welchem Grad der Schlechtleistung (dauerhaft oder in Summe) ein Ausstieg (Exit) vorgenommen wird. Insbesondere die exakte Spezifizierung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen, die Vereinbarung einer bestimmbaren und messbaren Dienstleistungsgüte sowie die Festlegung von konkreten Leistungszielen gestaltet sich in der Praxis schwierig. Zivilrechtlicher Aspekte bei Schlechtleistung und (Sonder-)Kündigung bleiben in Outsourcing-Verträgen oft gänzlich unberücksichtigt.

Doch der Wechsel auf einen neuen Dienstleister ist (im laufenden Betrieb) ob sehr schwierig und stellt die betroffenen Institute und ihre Prozesse vor große Herausforderungen. Oft ist ein Test des neuen Dienstleisters nicht möglich und die Anstrengungen des gekündigten Dienstleisters bei der Überleitung halten sich in Grenzen. Daher sind die Exit-Szenarien laufen zu prüfen und alle Optionen und Folgen aus Risikogesichtspunkten zu bewerten und abzuwägen.

Im Seminar setzt sich die erfahrene Referentin mit aktuellen Auslegungs- und Umsetzungsfragen auseinander und gibt wertvolle Hinweise und Praxistipps zur Anpassung von Auslagerungsverträgen und SLAs an neue MaRisk-/BAIT-Anforderungen.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Michaela Witzel
Rechtsanwältin, Partnerin Fachanwältin für IT-Recht
Witzel Erb Backu & Partner Rechtsanwälte mbB
München
Carsten Hoeschel
Experte Outsourcing Governance
Deutsche Börse AG
Eschborn

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