Konkrete Leistungsbeschreibung zur Vermeidung von Regelungslücken

  • Aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung neuer und ggf. Anpassung bestehender Auslagerungsverträge
  • Welche Verträge müssen angepasst werden? Wo sind ggf. neue Verträge sinnvoll – Fallstricke bei der »Nachverhandlung«
  • Neue und konkretisierte Mindestinhalte der MaRisk AT 9, Ziffer 7
  • Spezifizierung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen
  • Vereinbarte Dienstleistungsgüte und Festlegung von Leistungszielen

MaRisk, BAIT und DORA stellen hohe Anforderungen an die Ausgestaltung neuer Auslagerungsverträge und SLAs. Dies stellt die Institute vor große Herausforderungen, da bei einer Vielzahl der bestehenden Vereinbarungen (teilweise umfassender) Änderungsbedarf notwendig ist. In AT 9, Tz. 7 gibt die MaRisk einen Überblick über die aufsichtlich geforderten und schriftlich zu dokumentierenden Mindestinhalte bei wesentlichen Auslagerungen. Aber aktuelle Aufsichtsprüfungen haben gezeigt, dass die in der Aufsichtspraxis tatsächlich erwartete Ausgestaltung deutlich umfangreicher und tiefgreifender zu sein hat.

Welche Verträge müssen angepasst werden? Wo sind ggf. neue Verträge sinnvoll und welche Fallstricke bestehen bei der »Nachverhandlung« mit den Dienstleistern? Insbesondere die exakte Spezifizierung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen, die Vereinbarung einer bestimmbaren und messbaren Dienstleistungsgüte sowie die Festlegung von konkreten Leistungszielen gestaltet sich in der Praxis schwierig. Zivilrechtlicher Aspekte bei Outsourcing-Verträgen bleiben oft gänzlich unberücksichtigt. Im Seminar setzt sich die erfahrene Referentin mit aktuellen Auslegungsund Umsetzungsfragen auseinander und gibt wertvolle Hinweise und Praxistipps zur Anpassung von Auslagerungsverträgen und SLAs zur Erfüllung der konkretisierten MaRisk-, BAIT- und DORA-Anforderungen.

Termine für dieses Seminar

Referenten

Michaela Witzel
Rechtsanwältin, Partnerin Fachanwältin für IT-Recht
Witzel Erb Backu & Partner Rechtsanwälte mbB
München

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