17 03 FU042
Achtung, dies ist ein veralteter Termin. Alle verfügbaren Termine für dieses Seminar finden Sie hier.

Datum

Dienstag, 21.03.2017

Ort

New Century Hotel Frankfurt/Offenbach, Kaiserleistr. 45, 63067 Offenbach bei Frankfurt/Main

Über das Seminar

Im Bereich der Ausfuhrnachweise sind die umsatzsteuerlichen Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren angepasst worden. Bei Ausfuhrlieferungen ist maßgeblich danach zu unterscheiden, ob die Waren im Wege des automatisierten Tarif- und elektronischen Ausfuhrverfahrens ATLAS bei den Zollbehörden angemeldet werden oder nicht.

Die Änderungen im Bereich der Vorschriften zu den Nachweisanforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen betreffen die Weiterführung der Gelangensbestätigung sowie die Einführung von alternativen Nachweisen, wie Versendungsbelegen und sonstigen Dokumenten. Hier hat der Unternehmer die Wahl zwischen verschiedenen Nachweismöglichkeiten. Ferner sind auch bei Einfuhren und der Ausführung von Dienstleistungen formelle Anforderungen zu erfüllen, wie die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungspartners oder aber die Vorhaltung von Einfuhrdokumenten zum Vorsteuerabzug.

Das Seminar gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die zur Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung erforderlichen Nachweise, um für die Praxis Rechtssicherheit im Rahmen der Ausstellung als auch der Prüfung erhaltener Nachweise zu bekommen.

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster
Britta Lüger
Rechtsanwältin
AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Münster