MaRisk Spezial: Risikoberichtswesen & Vorstands-Reporting
- MaRisk-Berichtspflichten im Fokus der Aufsicht
- Sachgerechte Aufbereitung und zeitnahes Reporting von Risiko-/ Steuerungsinformationen
- Ansätze für effiziente und schlanke Reporting-Prozesse
- Risikoadäquate und adressatengerechte Berichtsgestaltung
- Praxisansätze zur Prüfung des (Risiko-)Berichtswesens
- Besondere Berichtspflichten ausgewählter IKS-Funktionen
- Proportionale Erleichterungen
Die MaRisk verlangen ein umfassendes Risiko-Berichtswesen und adressatengerechtes Vorstands- Reporting. Die Beherrschung der (institutsspezifischen) Risiken wird in Zukunft der Schlüssel für ein nachhaltiges und tragfähiges Geschäftsmodell aller Banken und Sparkassen sein.
Dem Risikoberichtswesen kommt daher eine entscheidende Rolle zu bei der fortlaufenden Berichterstattung über die identifizierten und bewerteten Risiken sowie die eingeleiteten Maßnahmen zur Risikobewältigung.
Hierfür ist es aber zwingend notwendig, alle aktuellen Risiken und Risikotreiber zu kennen und künftige Risikoentwicklungen zu prognostizieren, um adäquate Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können.
Die zunehmende Menge an (Risiko-)Daten erschwert es den Berichts-Verantwortlichen jedoch, entscheidungsrelevante Informationen zu identifizieren, sachgerecht aufzubereiten und den Vorstandsmitgliedern / Entscheidungspersonen zum passenden Zeitpunkt in übersichtlicher Form zur Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Aufsicht an das Risikomanagement und die Interne Revision.
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