Rechtssichere Abwicklung grenzüberschreitender Warenlieferungen

  • Grenzüberschreitende Warenlieferungen ins EU-Ausland und in Drittstaaten
  • Risiken und Nachweispflichten: Vermutungsregelung §17aUstDV, Gelangensbestätigung, ATLAS-Verfahren etc.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb und Einfuhren aus dem Drittland
  • Konsignationslager-Regelung ab 2020 im Lichte der Quick Fixes
  • Reihengeschäfte (EU und Drittland)

Internationale Umsatzsteuersachverhalte werden immer komplexer und die Sensibilität der Finanz- und Zollverwaltungen nimmt – mit zum Teil gravierenden finanziellen Folgen – immer weiter zu. In Deutschland – einem Land, das zur Riege der „Exportweltmeister“ zählt – sind v.a. grenzüberschreitende Lieferungen von Waren das „tägliche Geschäft“ vieler Unternehmer. Eine korrekte umsatzsteuerliche Erklärung und Fakturierung ist unerlässlich, da bei einem deutschen Regelsteuersatz von 19 Prozent Fehler zu einem enormen Margenverlust und einer definitiven Steuerbelastung führen können. Zudem unterscheidet sich je nach gewählter Supply Chain die umsatzsteuerliche Behandlung des Warenverkehrs stark. Das künftig in der EU geplante definitive Umsatzsteuersystem mit einer Besteuerung hin zum sog. „Bestimmungslandprinzip” soll für Unternehmen jedoch administrative Vereinfachungen und weitere Rechtssicherheit bringen.

Bei diesem Seminar erhalten Sie aktuell und aus erster Hand einen Überblick über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht und deren Konsequenzen für die Unternehmenspraxis.

Nach einer Kurzdarstellung des systematischen Herangehens, der Rechtsgrundlagen und Verwaltungsanweisungen werden vor allem Praxisfälle diskutiert. Die Lösungen werden gemeinsam erarbeitet.

Termine für dieses Seminar

Referenten

RA/StB Dr. Carsten Höink
Geschäftsführender Gesellschafter
INDICET PARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hamburg/Münster
Ferdinand Huschens
Umsatzsteuerexperte
Berlin

Termine für dieses Seminar

Wählen Sie einen der nachfolgenden Termine für weitere Details (PDF-Download) und die Seminaranmeldung: