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Vertiefungslehrgang ArbEG 99
(Tag 2 des Lehrgangs Arbeitnehmererfindungen in der Praxis) am 13.11.2013

Datum

Mittwoch, 13.11.2013

Ort

Leonardo Royal Hotel Düsseldorf Königsallee, Graf-Adolf-Platz 8-10, 40213 Düsseldorf

Über das Seminar

In keinem Land der Welt existieren so detaillierte und komplexe gesetzliche Regelungen zum Recht der Arbeitnehmererfindungen wie in Deutschland. Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz hat im Jahr 2009 das Arbeitnehmererfindungsrecht in zentralen Punkten verändert und modifiziert.

Dieser modular aufgebaute Lehrgang bietet eine umfassende Einführung und praxisnahe Vertiefung zum Recht der Arbeitnehmererfindungen. Am ersten Tag werden die Teilnehmer anhand von zahlreichen Beispielsfällen systematisch mit den Regelungen und der Systematik des Arbeitnehmererfindungsrechts vertraut gemacht. Hierauf aufbauend werden am Folgetag Sonderfragen und neueste Entwicklungen sowie das Arbeitnehmererfindungsrecht ausgewählter Länder Europas und der übrigen Welt behandelt. Der Besuch des Moduls 2 empfiehlt sich auch für Teilnehmer, die bereits über Vorkenntnisse verfügen und tiefer in die Thematik der Vergütungsberechnung mit allen Feinheiten einsteigen wollen.

Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, arbeitnehmererfindungsrechtliche Sachverhalte selbstständig und rechtssicher zu bearbeiten. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen und wertvolle Praxistipps aus der jahrelangen Berufspraxis der Referenten. Die anschauliche Darstellung der Referenten,  Berechnungen von Erfindungsvergütungen anhand von Fallbeispielen und praxiserprobte Checklisten sind die Gewähr dafür, dass die Teilnehmer Kenntnisse erwerben, die sie direkt in ihrer täglichen Arbeit umsetzen können. Das Verständnis des Erlernten wird während des gesamten Lehrgangs durch die gemeinsame Bearbeitung und Besprechung von Musterfällen sichergestellt. Natürlich besteht ausreichend Gelegenheit, Verständnisfragen zu stellen und auch eigene Praxisprobleme gemeinsam zu diskutieren.

Referenten

Dr. Bernd Fabry
Patentanwalt, European Patent Attorney
IP² Patentanwalts GmbH
Düsseldorf
Prof. Dr. Michael Trimborn
Rechtsanwalt
Prof. Trimborn
Köln