Waren- und Dienstleistungsverzeichnis am 13.03.2013
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Über das Seminar
Markenanmeldungen müssen
ein Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnis enthalten.
In ihm legt der Anmelder fest, für welche
Waren bzw. Dienstleistungen seine Marke eingetragen
werden soll. In einem späteren Streitfall
ist damit auch der Schutzumfang der Marke klar
abgrenzbar. Für Marken- und Dienstleistungsverzeichnisse
gelten Vorgaben und Formvorschriften,
die strikt beachtet werden müssen.
Das Seminar vermittelt umfassend und praxisnah
die erforderlichen Kenntnisse, um Waren- und
Dienstleistungsverzeichnisse korrekt und rechtssicher
erstellen zu können. Anhand von Beispielsfällen
und praktischen Übungen lernen die Teilnehmerinnen,
ihre neu erworbenen Kenntnisse
direkt umzusetzen. Teilnehmerinnen, die bereits
über Praxiserfahrung verfügen, bietet das Seminar
Gelegenheit, die eigenen Kenntnisse aufzufrischen
und auf den neuesten Stand zu bringen.
Die Teilnehmerinnen profitieren von der jahrelangen
Erfahrung der Referentin, die auch für die
Diskussion von eigenen Fragen und Praxisproblemen
zur Verfügung steht.