12 11 BC095
Achtung, dies ist ein veralteter Termin. Alle verfügbaren Termine für dieses Seminar finden Sie hier.

Datum

Dienstag, 13.11.2012

Ort

Welcome Hotel Frankfurt, Leonardo-da-Vinci-Allee 2, 60486 Frankfurt/Main

Über das Seminar

Das WpHG verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen Beratungen in Beratungsprotokollen zu dokumentieren und diese den Kunden zur Verfügung zu stellen.

Zum 1. Januar 2010 trat das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung in Kraft. Ziel der Gesetzesnovelle war unter anderem die Stärkung der Position der Anleger in Rechtsstreitigkeiten um Falschberatung bei Wertpapiergeschäften durch die Einführung eines verpflichtenden Beratungsprotokolls.



Die Herausforderung ist nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, sondern auch die Beanspruchung der Berater mit nennenswerten Zeitanteilen.

Bei Nichterfüllung drohen Strafen von € 50.000 je Fehlerprotokoll, aufsichtsrechtliche Sanktionen, potentielle Schadenersatzansprüche von Kunden in unkalkulierbarer Höhe und vor allem
nennenswerte Reputationsschäden für das Institut.


Die Referenten verfügen über langjährige Erfahrungen im Compliance-Umfeld in Banken und Sparkassen und haben über mehrere Monate Erfahrungen gesammelt in der Steuerung und Durchführung von Kontrollen der Beratungsprotokolle, technischer und fachlicher Hotline (auch OS+), der Steuerung, Beurteilung und des Reportings von Fehlerquoten und Beratungsquoten.

Sie werden anhand zahlreicher Beispiele sehr praxisorientiert die Thematik vermitteln. Das Besondere dieser Veranstaltung ist, dass die Teilnehmer sich mit Fragen und Wünschen in einem intensiven Dialog einbringen können. Daher ist die Teilnehmerzahl auf 15 Teilnehmer begrenzt.

Referenten

RA Hartmut Renz
Group Compliance Officer Capital Markets
Landesbank Hessen-Thüringen
Frankfurt/Main
Jens Kieback
KiebackDC DienstLeistung & Consulting
Husum