Ergänzende Schutzzertifikate am 28.09.2012
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Über das Seminar
Als Ausgleich für lange Zeiträume von der Entwicklung bis zur Zulassung von Arzneimitteln ist zur Verlängerung der effektiven Patentlaufzeit durch EG-Verordnung das Ergänzende Schutzzertifikat geschaffen worden. Umgesetzt in die nationalen Rechtssysteme hat das Ergänzende Schutzzertifikat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die pharmazeutische Industrie.
Das Seminar gibt einen fundierten Überblick über die Erteilungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamts und die Rechtsprechung durch das Bundespatentgericht, den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof sowie maßgebliche nationale Instanzgerichte. Weitere Schwerpunkte des Seminars bilden die gemeinsame Bearbeitung einer Fallstudie und intensive Diskussuionen über derzeit noch offene Themenkomplexe der Ergänzenden Schutzzertifikate sowie strategische Aspekte. Es besteht darüber hinaus Gelegenheit zu umfassendem und intensivem Erfahrungsaustausch im Kreise von Experten.